RS Vwgh 1993/5/6 92/16/0075

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Veröffentlicht am 06.05.1993
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Index

20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)
21/01 Handelsrecht
32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

ABGB §1175;
AVG §9;
BAO §79;
HGB §105;
HGB §123;
HGB §161 Abs2;

Rechtssatz

Wird ein Grundhandelsgewerbe betrieben, entsteht die Kommanditgesellschaft mit der Eintragung in das Handelsregister (Firmenbuch) oder mit der früheren Aufnahme des Geschäftsbetriebes; ist jedoch der vollkaufmännische Umfang nicht erreicht, besteht allenfalls nur eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts (Torggler-Kucsko in Straube HGB, Randziffer 16 zu § 105 HGB).

Schlagworte

Rechtsfähigkeit Parteifähigkeit juristische Person Personengesellschaft des Handelsrechts

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1993:1992160075.X04

Im RIS seit

11.06.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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