RS Vwgh 1993/5/6 92/16/0075

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Veröffentlicht am 06.05.1993
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Index

21/01 Handelsrecht
32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

AVG §9;
BAO §79;
HGB §105;
HGB §123;
HGB §161 Abs2;

Rechtssatz

Jud-Nitsche (Die Registrierung des Beginns einer OHG, GesRZ 1976, 88 ff) haben klargelegt, daß es nicht im Dispositionsbereich der Gesellschafter liegt, eine OHG ohne das Vorliegen der Merkmale des § 105 HGB zu gründen; diese objektiven Voraussetzungen beschreiben sie wie folgt: Ist aber der Zweck der Gesellschaft auf die Ausübung einer vollkaufmännischen Tätigkeit gerichtet und liegen genügend objektive Anhaltspunkte für die unmittelbar bevorstehende Entfaltung zum Vollhandelsgewerbe vor, so kann bei bereits erfolgter Aufnahme des Geschäftsbetriebes die Eintragung ins Handelsregister - nunmehr Firmenbuch - erfolgen.

Schlagworte

Rechtsfähigkeit Parteifähigkeit juristische Person Personengesellschaft des Handelsrechts

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1993:1992160075.X08

Im RIS seit

11.06.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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