RS Vwgh 1993/5/11 90/14/0001

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Veröffentlicht am 11.05.1993
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Index

20/08 Urheberrecht
32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag

Norm

EStG 1972 §38 Abs4;
UrhG §14;
UrhG §15;
UrhG §16;
UrhG §17;
UrhG §8;

Rechtssatz

Allen in § 14 bis § 18 UrhG genannten Verwertungstatbeständen ist gemeinsam, daß das Werk der Öffentlichkeit zugänglich gemacht wird; das Werk kann der Öffentlichkeit auch durch Anbieten an einen unbestimmten Personenkreis zugänglich gemacht werden.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1993:1990140001.X02

Im RIS seit

20.11.2000

Zuletzt aktualisiert am

08.09.2009
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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