RS Vwgh 1993/5/19 92/13/0269

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Veröffentlicht am 19.05.1993
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Index

32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
36 Wirtschaftstreuhänder

Norm

EStG 1972 §22 Abs1 Z1;
WTBO §33 Abs1 litc;
WTBO §56;

Rechtssatz

Eine Ähnlichkeit zum Berufsbild eines Wirtschaftstreuhänders wird auch nicht durch den Umstand begründet, daß der Abgabepflichtige nach Anzeigen der Kammer der Wirtschaftstreuhänder wegen unbefugter Berufsausübung wiederholt bestraft worden ist.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1993:1992130269.X07

Im RIS seit

11.07.2001

Zuletzt aktualisiert am

20.01.2011
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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