RS Vwgh 1993/5/19 91/13/0249

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 19.05.1993
beobachten
merken

Index

32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
95/06 Ziviltechniker

Norm

BAO §111 Abs1;
BAO §119;
IngKG §30;
ZivTG §18;

Beachte

Bespr AnwBl 11/1993 S 850-852

Rechtssatz

Ausführungen zur Frage, ob sich ein Ziviltechniker in seiner Eigenschaft als Abgabepflichtiger gegenüber den Abgabenbehörden auf die standesrechtliche Verschwiegenheitspflicht berufen kann.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1993:1991130249.X03

Im RIS seit

20.11.2000
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten