RS Vwgh 1993/5/19 91/13/0249

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Veröffentlicht am 19.05.1993
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Index

32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht

Norm

BAO §111 Abs1;

Beachte

Bespr AnwBl 11/1993 S 850-852

Rechtssatz

Die Erzwingung einer unvertretbaren Leistung iSd § 111 Abs 1 BAO kann dazu dienen, den Abgabepflichtigen zur Erfüllung seiner Offenlegungspflichten und Wahrheitspflichten zu verhalten.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1993:1991130249.X01

Im RIS seit

20.11.2000
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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