RS Vwgh 1993/5/19 89/13/0151

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Veröffentlicht am 19.05.1993
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Index

32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag

Norm

EStG 1972 §16 Abs1 Z8;
EStG 1972 §7 Abs1;

Rechtssatz

Die AfA sieht eine auf die Nutzungsdauer vorzunehmende Aufteilung der NOMINELLEN Beträge des für die Anlagegüter gemachten Aufwandes vor. Verändern sich daher die fiktiven Anschaffungskosten iSd § 16 Abs 1 Z 8 EStG 1972 im Laufe der Nutzungsdauer, etwa infolge Geldentwertung, Marktverknappung etc, findet dies in der vom Gesetzgeber gewählten Methode der AfA keine Berücksichtigung.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1993:1989130151.X02

Im RIS seit

20.11.2000
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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