RS Vwgh 1993/5/19 91/13/0045

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 19.05.1993
beobachten
merken

Index

32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht

Norm

BAO §167 Abs2;
BAO §21;
BAO §22;
BAO §23;
BAO §25;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 0346/77 E 18. Mai 1977 VwSlg 5139 F/1977 RS 1

Stammrechtssatz

Verträge zwischen nahen Angehörigen können für den Bereich des Steuerrechtes nur Anerkennung finden, wenn sie

a)

nach außen ausreichend zum Ausdruck kommen,

b)

eindeutig, klaren und jeden Zweifel ausschließenden Inhalt haben,

              c)              auch zwischen Familienfremden unter den gleichen Bedingungen abgeschlossen worden wären.

Schlagworte

Verträge zwischen nahen Angehörigen

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1993:1991130045.X02

Im RIS seit

20.11.2000
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten