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001 Verwaltungsrecht allgemeinNorm
UStG 1972 §10 Abs2 Z7 litb;Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie 82/15/0035 E 19. Mai 1983 RS 5Stammrechtssatz
Von einer wissenschaftlichen Tätigkeit iS wissenschaftlicher Lehre kann nur bei einer Lehrtätigkeit gesprochen werden, die gleich Vorlesungen an Hochschulen oder gleich Vorträgen vor einem an wissenschaftlicher Darstellung von Problemen interessierten Hörerkreis (zB Ärzte - oder Juristenkongreß) über eine bloße Prüfungsvorbereitung hinaus Einblick in wissenschaftliche Erkenntnisse unter Darstellung des von den betreffendem Wissenschaftler erarbeiteten Standpunktes bietet (Hinweis E 1.2.1977, 667/76).
Schlagworte
Definition von Begriffen mit allgemeiner Bedeutung VwRallg7 wissenschaftlichen TätigkeitEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1993:1992130119.X03Im RIS seit
11.07.2001Zuletzt aktualisiert am
17.12.2009