RS Vwgh 1993/5/19 92/13/0119

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 19.05.1993
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Index

001 Verwaltungsrecht allgemein
32/04 Steuern vom Umsatz

Norm

UStG 1972 §10 Abs2 Z7 litb;
VwRallg;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 82/15/0035 E 19. Mai 1983 RS 5

Stammrechtssatz

Von einer wissenschaftlichen Tätigkeit iS wissenschaftlicher Lehre kann nur bei einer Lehrtätigkeit gesprochen werden, die gleich Vorlesungen an Hochschulen oder gleich Vorträgen vor einem an wissenschaftlicher Darstellung von Problemen interessierten Hörerkreis (zB Ärzte - oder Juristenkongreß) über eine bloße Prüfungsvorbereitung hinaus Einblick in wissenschaftliche Erkenntnisse unter Darstellung des von den betreffendem Wissenschaftler erarbeiteten Standpunktes bietet (Hinweis E 1.2.1977, 667/76).

Schlagworte

Definition von Begriffen mit allgemeiner Bedeutung VwRallg7 wissenschaftlichen Tätigkeit

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1993:1992130119.X03

Im RIS seit

11.07.2001

Zuletzt aktualisiert am

17.12.2009
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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