RS Vwgh 1993/5/24 92/15/0037

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Veröffentlicht am 24.05.1993
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32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag

Norm

EStG 1972 §69;
EStG 1988 §69;

Rechtssatz

§ 69 EStG 1972 (§ 69 EStG 1988) ist nur auf Arbeitnehmer anwendbar, deren Beschäftigung nicht in einem kontinuierlichen, länger als eine Woche dauernden Beschäftigungsverhältnis ausgeübt wird (Hinweis E 15.6.1988, 85/13/0218).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1993:1992150037.X03

Im RIS seit

11.07.2001

Zuletzt aktualisiert am

14.10.2011
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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