RS Vwgh 1993/5/25 92/04/0263

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Veröffentlicht am 25.05.1993
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Index

001 Verwaltungsrecht allgemein
40/01 Verwaltungsverfahren
50/01 Gewerbeordnung
50/02 Sonstiges Gewerberecht

Norm

AVG §37;
AVG §66 Abs4;
AVG §8;
GewO 1973 §356 Abs3;
GewRNov 1988 Art6 Abs4;
VwRallg;

Rechtssatz

Ist in einem mit einem "übergangenen Nachbarn" eingeleiteten Verfahren am 1.1.1989 bereits eine Augenscheinsverhandlung anberaumt und dem Nachbarn bekanntgegeben gewesen, so ist auch zur Frage der Stellung der "übergangenen Nachbarn" von der (im E 30.9.1983, 82/04/0231, VwSlg 11169 A/1983 dargestellten) Rechtslage vor der Gewerberechtskontrolle 1988 auszugehen (Hinweis: E 14.11.1989, 89/04/0047).

Schlagworte

Gewerberecht Nachbar übergangener Maßgebende Rechtslage maßgebender Sachverhalt Beachtung einer Änderung der Rechtslage sowie neuer Tatsachen und Beweise Übergangene Partei

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1993:1992040263.X03

Im RIS seit

11.07.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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