RS Vwgh 1993/5/25 92/04/0259

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 25.05.1993
beobachten
merken

Index

50/01 Gewerbeordnung

Norm

GewO 1859 §25;
GewO 1973 §358 Abs1;
GewO 1973 §74 Abs2 Z2;
GewO 1973 §77 Abs1;

Rechtssatz

Musikgeräusch aus einem Diskothekenbetrieb kann ungebührlichen und die Nachbarschaft belästigenden Charakter haben; dieser (und damit die Genehmigungspflicht) wird durch ein Auftreten während mehrerer Jahre ungeachtet eines - weder nach der GewO 1859 noch nach der GewO 1973 (insbesondere § 376 Z 11 Abs 2 leg cit) relevanten - allfälligen Gewöhnungseffektes im Nachbarschaftsbereich nicht ausgeschlossen.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1993:1992040259.X05

Im RIS seit

06.02.2002

Zuletzt aktualisiert am

20.01.2011
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten