RS Vwgh 1993/5/25 93/07/0010

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 25.05.1993
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Index

40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

AVG §42 Abs1;

Rechtssatz

Voraussetzung für den Eintritt einer Präklusion ist, daß zum Zeitpunkt der mündlichen Verhandlung ein Vorhaben oder eine Maßnahme vorliegt, die Gegenstand der Präklusionsfolgen sein kann (Hinweis: E 8.11.1976, 2333/75, VwSlg 9172 A/1976).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1993:1993070010.X01

Im RIS seit

20.11.2000
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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