RS Vwgh 1993/5/25 93/07/0042

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Veröffentlicht am 25.05.1993
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Index

10/07 Verwaltungsgerichtshof
22/01 Jurisdiktionsnorm
81/01 Wasserrechtsgesetz

Norm

JN §91;
VwGG §34 Abs1;
WRG 1959 §117 Abs1;
WRG 1959 §117 Abs4;
WRG 1959 §138 Abs3;

Rechtssatz

Für die im Gefolge einer auf § 138 Abs 3 WRG gestützten notstandspolizeilichen Maßnahme erwachsenden Kosten gilt hinsichtlich ihrer Einforderung vom Verpflichteten - ebenso wie im Falle einer auf § 31 Abs 3 WRG gestützten Maßnahme - die in § 117 Abs 1 und § 117 Abs 4 WRG vorgesehene verfahrensrechtliche Besonderheit der sukzessiven Gerichtskompetenz.

Schlagworte

Offenbare Unzuständigkeit des VwGH Angelegenheiten in welchen die Anrufung des VwGH ausgeschlossen ist

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1993:1993070042.X02

Im RIS seit

12.11.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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