RS Vwgh 1993/5/25 93/07/0035

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Veröffentlicht am 25.05.1993
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Index

10/07 Verwaltungsgerichtshof

Norm

VwGG §28 Abs1 Z4;
VwGG §28 Abs1 Z5;

Rechtssatz

Die Aneinanderreihung gesetzlicher Bestimmungen kann ohne zum Inhalt der aufgezeigten Normen in einem Bezug stehende Rechtsausführungen die nachvollziehbare Darstellung einer dem Bf widerfahrenen Rechtsverletzung nicht ersetzen.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1993:1993070035.X02

Im RIS seit

20.11.2000
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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