Index
10/07 VerwaltungsgerichtshofNorm
VwGG §28 Abs1 Z4;Rechtssatz
Die Aneinanderreihung gesetzlicher Bestimmungen kann ohne zum Inhalt der aufgezeigten Normen in einem Bezug stehende Rechtsausführungen die nachvollziehbare Darstellung einer dem Bf widerfahrenen Rechtsverletzung nicht ersetzen.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1993:1993070035.X02Im RIS seit
20.11.2000