RS VwGH Erkenntnis 1993/05/26 90/13/0155

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Veröffentlicht am 26.05.1993
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Besprechung in: ARD 4469/22/93, S 7; ARD 4472/48/93, S 6; ARD 4471/53/93, S 6; ARD 4470/26/93, S 6; Rechtssatz

Die Erteilung einer Weisung kann als bloß innerbehördlicher Vorgang niemals Parteienrechte beeinflussen, weil Gegenstand der Gesetzmäßigkeitsprüfung durch den VwGH das ERGEBNIS des weisungsgemäßen Vorgehens in seiner nach Ausschöpfung des Rechtszuges in Erscheinung tretenden Gestalt ist (Hinweis E 3.6.1953, 2709/52).

Schlagworte
Individuelle Normen und Parteienrechte Diverses VwRallg9/5 Organisationsrecht Diverses Weisung Aufsicht VwRallg5/4
Im RIS seit
14.01.2002
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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