RS Vwgh 1993/5/26 92/12/0219

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Veröffentlicht am 26.05.1993
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Index

63/02 Gehaltsgesetz

Norm

GehG 1956 §57 Abs1;
GehG 1956 §59 Abs1;
SchulleiterzulagenV §4 Z8 idF 1977/503;

Rechtssatz

Die Berücksichtigung der Anzahl der Klassen und Sonderunterrichtsräume bei der Bemessung der Zulage für deren pädagogischen Leiter schließt, selbst wenn ihm eine Stellvertretung des Schulleiters zukommt, keineswegs die Berücksichtigung derselben Einheiten bei der Bemessung der Schulleiterzulage nach § 57 Abs 1 GehG iVm § 4 Z 8 SchulleiterzulagenV aus.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1993:1992120219.X04

Im RIS seit

02.07.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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