RS Vwgh 1993/5/26 92/12/0260

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Veröffentlicht am 26.05.1993
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Index

L24009 Gemeindebedienstete Wien
65/01 Allgemeines Pensionsrecht

Norm

PensionsO Wr 1966 §9 idF 1986/034;
PG 1965 §9 Abs1;

Rechtssatz

Die gesellschaftliche Geltung, die für die soziale Zumutbarkeit der weiteren Erwerbstätigkeit maßgebend ist, leitet sich nicht von einer bloß kurzen Verwendung als Facharbeiter im erlernten Beruf ab.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1993:1992120260.X05

Im RIS seit

12.06.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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