RS Vwgh 1993/5/26 90/13/0155

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Veröffentlicht am 26.05.1993
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32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht

Norm

BAO §147;
BAO §54;
BAO §55;
BAO §61;

Beachte

Besprechung in:ARD 4469/22/93, S 7; ARD 4472/48/93, S 6; ARD 4471/53/93, S 6; ARD 4470/26/93, S 6;

Rechtssatz

Da sich die Zuständigkeitsbestimmungen der Bundesabgabenordnung lediglich auf die Bescheiderlassung und das dazu führende verwaltungsbehördliche Verfahren beziehen, ist es nicht rechtswidrig, wenn Bedienstete aus dem Personalstand anderer (örtlich unzuständiger) Dienstbehörden im Wege der Dienstzuteilung mit der Durchführung abgabenbehördlicher Prüfungshandlungen betraut werden.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1993:1990130155.X11

Im RIS seit

14.01.2002

Zuletzt aktualisiert am

17.03.2015
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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