RS VwGH Erkenntnis 1993/05/26 90/13/0155

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Veröffentlicht am 26.05.1993
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Besprechung in: ARD 4469/22/93, S 7; ARD 4472/48/93, S 6; ARD 4471/53/93, S 6; ARD 4470/26/93, S 6; Rechtssatz

Das Hervorkommen neuer Tatsachen und Beweismittel ist allein aus der Sicht des von der zuständigen Behörde geführten konkreten Verfahrens zu beurteilen, sodaß Vollmachten in Akten von Klienten für das Verfahren gegen den Bevollmächtigten oder den, der eine Bevollmächtigung seiner Person behauptet, nicht als bekannt angesehen werden können (Hinweis E 13.5.1986, 83/14/0089;, 0094; E 22.10.1986, 85/13/0071; E 17.11.1983, 83/15/0053).

Schlagworte
Neu hervorgekommene entstandene Beweise und Tatsachen nova reperta nova producta
Im RIS seit
14.01.2002
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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