RS Vwgh 1993/5/26 92/03/0109

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Veröffentlicht am 26.05.1993
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Index

90/01 Straßenverkehrsordnung

Norm

StVO 1960 §45 Abs2;

Rechtssatz

Durch die Tatsache der Parkraumbewirtschaftung im Nahebereich des Zielortes wird noch kein erhebliches wirtschaftliches Interesse an der beantragten Ausnahmebewilligung begründet (Hinweis E 20.3.1987, 87/18/0016).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1993:1992030109.X04

Im RIS seit

12.06.2001

Zuletzt aktualisiert am

17.12.2010
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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