RS Vwgh 1993/5/26 92/12/0170

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Veröffentlicht am 26.05.1993
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Index

10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)
64/03 Landeslehrer

Norm

B-VG Art130 Abs2;
LDG 1984 §58 Abs1;

Rechtssatz

Daß der Landeslehrerin bereits ein einjähriger Karenzurlaub nach ihrem Krankenstand gewährt worden war, steht der neuerlichen Gewährung eines Karenzurlaubes nach dem Gesetz nicht entgegen. Einer Berücksichtigung dieser Tatsache kann nur allenfalls im Ermessensbereich Bedeutung zukommen.

Schlagworte

Ermessen

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1993:1992120170.X04

Im RIS seit

20.11.2000

Zuletzt aktualisiert am

28.04.2009
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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