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32/01 Finanzverfahren allgemeines AbgabenrechtNorm
BAO §303 Abs4;Beachte
Besprechung in:ARD 4469/22/93, S 7; ARD 4472/48/93, S 6; ARD 4471/53/93, S 6; ARD 4470/26/93, S 6;Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie 85/15/0372 E 5. Oktober 1987 RS 1Stammrechtssatz
Die Wiederaufnahme eines mit Bescheid abgeschlossenen Verfahrens ist nur dann ausgeschlossen, wenn der Abgabenbehörde in dem wiederzunehmenden Verfahren der Sachverhalt so vollständig bekannt gewesen ist, daß sie schon in diesem Verfahren bei richtiger rechtlicher Subsumtion zu der nunmehr im wiederaufzunehmenden Verfahren erlassenen Entscheidung gelangen hätte können.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1993:1990130155.X36Im RIS seit
14.01.2002Zuletzt aktualisiert am
17.03.2015