RS Vwgh 1993/5/27 93/18/0233

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Veröffentlicht am 27.05.1993
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Index

40/01 Verwaltungsverfahren
60/04 Arbeitsrecht allgemein

Norm

ARG 1984 §11 Abs1 Z1;
ARG 1984 §27 Abs1;
ARG 1984 §3 Abs1;
VStG §5 Abs1;

Rechtssatz

Nimmt ein Verstößen gegen § 3 Abs 1 iVm § 27 Abs 1 ARG beschuldigter Arbeitgeber für sich die Geltung der Ausnahmeregelung des § 11 Abs 1 Z 1 ARG in Anspruch, so stellt er die Verwirklichung des objektiven Tatbestandes in Abrede, bestreitet hingegen die subjektive Tatseite nicht.

Schlagworte

Verantwortung für Handeln anderer Personen Besondere Rechtsgebiete Arbeitsrecht Arbeiterschutz

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1993:1993180233.X03

Im RIS seit

20.11.2000

Zuletzt aktualisiert am

01.10.2013
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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