RS Vwgh 1993/5/27 92/01/0927

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Veröffentlicht am 27.05.1993
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Index

60/03 Kollektives Arbeitsrecht

Norm

ArbVG §96 Abs1 Z3;
ArbVG §97 Abs1 Z1;

Rechtssatz

Eine Ausweispflicht stellt sehr wohl eine Kontrollmaßnahme dar, soll doch auf diese Weise einerseits eine "konsequente Eingangskontrolle" und andererseits das Erkennen "firmenfremder Personen, die sich im Gebäude aufhalten", gewährleistet sein. Es liegt sohin eine Maßnahme vor, durch die der Dienstgeber unter anderem das Betreten sowie den Aufenthalt im Betrieb einerseits der Betriebsangehörigen und andererseits betriebsfremder Personen überwachen kann, worin das Wesen einer Kontrollmaßnahme erblickt wird.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1993:1992010927.X02

Im RIS seit

11.07.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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