RS Vwgh 1993/6/3 93/18/0154

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Veröffentlicht am 03.06.1993
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Index

20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)
41/02 Passrecht Fremdenrecht

Norm

ABGB §92 Abs2;
PaßG 1969 §25 Abs3 litd;
PaßG 1969 §27 Abs1;

Rechtssatz

Eine Ehe setzt gemeinsames Wohnen der Partner nicht voraus (hier: Eingehen der Ehe mit einer österreichischen Staatsangehörigen, um zu einem Sichtvermerk zu gelangen).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1993:1993180154.X02

Im RIS seit

06.08.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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