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20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)Norm
ABGB §92 Abs2;Rechtssatz
Eine Ehe setzt gemeinsames Wohnen der Partner nicht voraus (hier: Eingehen der Ehe mit einer österreichischen Staatsangehörigen, um zu einem Sichtvermerk zu gelangen).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1993:1993180154.X02Im RIS seit
06.08.2001