RS Vwgh 1993/6/3 93/18/0150

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Veröffentlicht am 03.06.1993
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Index

24/01 Strafgesetzbuch
41/02 Passrecht Fremdenrecht

Norm

PaßG 1969 §25 Abs3 litd;
PaßG 1969 §27 Abs1;
StGB §159 Abs1 Z1;
StGB §161 Abs1;

Rechtssatz

Bei einem mit der Schuldform der Fahrlässigkeit begangenen Vermögensdelikt (hier: Vergehen der Fahrlässigen Krida gem § 159 Abs 1 Z 1 und § 161 Abs 1 StGB) kann im Regelfall nicht davon ausgegangen werden, daß der Aufenthalt des betreffenden Fremden eine Gefahr für die öffentliche Ruhe, Ordnung oder Sicherheit darstelle (Hinweis E 20.2.1992, 90/19/0478).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1993:1993180150.X01

Im RIS seit

06.08.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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