RS Vwgh 1993/6/15 91/14/0253

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Veröffentlicht am 15.06.1993
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Index

32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht

Norm

BAO §93 Abs2;

Rechtssatz

Ein Bescheid verstößt nicht gegen § 93 Abs 2 BAO, wenn er im Spruch die Person nennt, an die er gerichtet ist, denn hinsichtlich des Bescheidadressaten genügt dessen Anführung im Kopf des Bescheides.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1993:1991140253.X01

Im RIS seit

20.11.2000
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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