RS Vwgh 1993/6/15 93/14/0011

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Veröffentlicht am 15.06.1993
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Index

32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht

Norm

BAO §303 Abs1 litb;

Rechtssatz

Eine allenfalls vorliegende Verletzung von Verfahrensvorschriften durch die Abgabenbehörde stellt keinen Wiederaufnahmsgrund dar (Hinweis E 29.5.1990, 88/04/0033).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1993:1993140011.X05

Im RIS seit

20.11.2000

Zuletzt aktualisiert am

29.05.2009
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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