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L37157 Anliegerbeitrag Aufschließungsbeitrag InteressentenbeitragNorm
BauO Tir 1989 §44 Abs3;Rechtssatz
Durch den Umstand, daß ein Abbruchauftrag bloß den Zubau, nicht auch die Reste des - als genehmigt anzusehenden - Altbestandes erfaßt, kann die Partei in keinem Recht verletzt sein.
Schlagworte
Mangel der Berechtigung zur Erhebung der Beschwerde mangelnde subjektive Rechtsverletzung Besondere Rechtsgebiete BaurechtEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1993:1993060079.X03Im RIS seit
03.05.2001