RS Vwgh 1993/6/17 93/01/0348

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 17.06.1993
beobachten
merken

Index

41/02 Passrecht Fremdenrecht
49/01 Flüchtlinge

Norm

AsylG 1968 §1;
FlKonv Art1 AbschnA Z2;

Beachte

Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden): 93/01/0349

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie VwGH E 1990/05/30 90/01/0077 1

Stammrechtssatz

Schwierigkeiten des Asylwerbers, im Heimatland einen seiner Ausbildung entsprechenden Arbeitsplatz zu erlangen, können nicht als Verfolgung iSd Genfer Konvention gewertet werden.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1993:1993010348.X01

Im RIS seit

03.04.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten