RS Vwgh 1993/6/17 92/01/0987

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 17.06.1993
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Index

41/02 Passrecht Fremdenrecht
49/01 Flüchtlinge

Norm

AsylG 1968 §1;
FlKonv Art1 AbschnA Z2;
FlKonv Art1 AbschnF;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie VwGH E 1993/06/17 92/01/0986 1

Stammrechtssatz

Eine asylrechtlich relevante Verfolgungsgefahr kann erst dann entstehen, wenn die Terroristen gewährte Unterstützung (hier haben in Punjab Terroristen der Sikhs ohne Einverständnis des Asylwerbers einige Zeit bei ihm gewohnt und sind für ihre Ziele terroristisch tätig gewesen, wobei sie der Asylwerber mit "Essen und Verpflegung" versorgen mußte) durch den Asylwerber den staatlichen Behörden seines Heimatlandes bekannt geworden ist und man ihm selbst daraufhin unterstellt oder ihn zumindest verdächtigt hat, den Terroristen anzugehören oder wenigstens mit ihnen zu sympathisieren.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1993:1992010987.X01

Im RIS seit

18.09.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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