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41/02 Passrecht FremdenrechtNorm
AsylG 1968 §1;Rechtssatz
Dem Kriterium der "wohlbegründeten Furcht" vor Verfolgung kommt für die Frage, ob die Festnahme eines Fremden zum Zweck der Schubhaft und/oder seine Anhaltung in Schubhaft als rechtmäßig anzusehen ist, keine rechtliche Relevanz zu; dieser Gesichtspunkt ist ausschließlich in dem den Fremden betreffenden Asylverfahren bedeutsam.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1993:1993180079.X01Im RIS seit
11.07.2001