RS Vwgh 1993/6/17 93/18/0217

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 17.06.1993
beobachten
merken

Index

24/01 Strafgesetzbuch
41/02 Passrecht Fremdenrecht

Norm

FrG 1993 §10 Abs1 Z4;
StGB §127;
StGB §129 Z1;

Rechtssatz

Ein wenige Monate nach seiner Einreise des Einbruchsdiebstahles überführter Fremder, der zu einer bedingt nachgesehenen Freiheitsstrafe von sechs Monaten verurteilt wurde, stellt eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit dar, die jedenfalls die Versagung eines Sichtvermerkes rechtfertigt (Hinweis E 14.4.1993, 93/18/0156, E 3.5.1993, 93/18/0176).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1993:1993180217.X01

Im RIS seit

11.07.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten