Eine asylrechtlich relevante Verfolgungsgefahr kann erst dann entstehen, wenn die Terroristen gewährte Unterstützung (hier haben in Punjab Terroristen der Sikhs ohne Einverständnis des Asylwerbers einige Zeit bei ihm gewohnt und sind für ihre Ziele terroristisch tätig gewesen, wobei sie der Asylwerber mit "Essen und Verpflegung" versorgen mußte) durch den Asylwerber den staatlichen Behörden seines Heimatlandes bekannt geworden ist und man ihm selbst daraufhin unterstellt oder ihn zumindest verdächtigt hat, den Terroristen anzugehören oder wenigstens mit ihnen zu sympathisieren.