RS Vwgh 1993/6/17 92/18/0460

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Veröffentlicht am 17.06.1993
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Index

001 Verwaltungsrecht allgemein
20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)
40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

ABGB §1005;
AVG §10 Abs2;
VwRallg;

Rechtssatz

Da das bürgerliche Recht die Erteilung der Vollmacht grundsätzlich an keine Form bindet, hat die Behörde in der Regel von der Rechtsgültigkeit einer mündlich erteilten Vollmacht auszugehen.

Schlagworte

Rechtsgrundsätze Allgemein Anwendbarkeit zivilrechtlicher Bestimmungen Verträge und Vereinbarungen im öffentlichen Recht VwRallg6/1

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1993:1992180460.X02

Im RIS seit

11.07.2001

Zuletzt aktualisiert am

17.11.2011
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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