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L34009 Abgabenordnung WienNorm
BAO §198 Abs2;Rechtssatz
Gemäß § 146 Abs 2 Wr LAO haben Abgabenbescheide im Spruch die Art und Höhe der Abgaben, den Zeitpunkt ihrer Fälligkeit UND DIE GRUNDLAGEN DER ABGABENFESTSETZUNG (BEMESSUNGSGRUNDLAGEN) zu enthalten. Nach Auffassung des VwGH gehört zu den Bemessungsgrundlagen notwendigerweise auch der Zeitraum, für den die jeweiligen Abgaben vorgeschrieben werden (Hinweis E 16.9.1992, 88/13/0224).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1993:1990170339.X03Im RIS seit
20.11.2000