RS Vwgh 1993/6/18 90/17/0339

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Veröffentlicht am 18.06.1993
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L34009 Abgabenordnung Wien
32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht

Norm

BAO §198 Abs2;
LAO Wr 1962 §146 Abs2;

Rechtssatz

Gemäß § 146 Abs 2 Wr LAO haben Abgabenbescheide im Spruch die Art und Höhe der Abgaben, den Zeitpunkt ihrer Fälligkeit UND DIE GRUNDLAGEN DER ABGABENFESTSETZUNG (BEMESSUNGSGRUNDLAGEN) zu enthalten. Nach Auffassung des VwGH gehört zu den Bemessungsgrundlagen notwendigerweise auch der Zeitraum, für den die jeweiligen Abgaben vorgeschrieben werden (Hinweis E 16.9.1992, 88/13/0224).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1993:1990170339.X03

Im RIS seit

20.11.2000
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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