RS Vwgh 1993/6/22 93/14/0002

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Veröffentlicht am 22.06.1993
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Index

32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag

Norm

EStG 1972 §10 Abs2 Z1;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 0442/79 E 6. Mai 1980 VwSlg 5484 F/1980 RS 2

Stammrechtssatz

Ein Gebäude dient nur dann unmittelbar dem Betriebszweck, wenn es von seiner Funktion her jene Tätigkeiten ermöglicht, die der Betrieb nach seinem Hauptzweck zur Erzielung der Betriebseinnahmen entfaltet.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1993:1993140002.X02

Im RIS seit

20.11.2000

Zuletzt aktualisiert am

19.01.2011
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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