RS Vwgh 1993/6/22 91/14/0017

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Veröffentlicht am 22.06.1993
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Index

32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht

Norm

BAO §76 Abs1 litc;

Rechtssatz

Ein Mitglied eines Berufungssenates muß sich nicht schon deswegen der Ausübung seines Amtes wegen Befangenheit enthalten, nur weil es bei einer anderen Bank als Staatskommissär eingesetzt ist (hier: Bf ist eine Bank).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1993:1991140017.X04

Im RIS seit

09.11.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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