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L66503 Flurverfassung Zusammenlegung landw GrundstückeNorm
FlVfGG §8 Abs2;Rechtssatz
Die von den Parteien aus dem Zusammenlegungsverfahren gezogenen Vorteile bzw das Fehlen solcher Vorteile dürfen nicht isoliert am Nutzwert, dh an der Bodenqualität gemessen werden. Vielmehr sind sie neben und im Zusammenhalt mit anderen Gesichtspunkten als Beurteilungsgrundlage heranzuziehen (Hinweis: E 9.4.1991, 91/07/0008).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1993:1990070084.X02Im RIS seit
20.11.2000Zuletzt aktualisiert am
17.12.2010