RS Vwgh 1993/6/23 92/12/0197

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Veröffentlicht am 23.06.1993
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Index

63/02 Gehaltsgesetz

Norm

GehG 1956 §13 Abs3 Z2;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie VwGH E 1992/05/20 90/12/0313 3

Stammrechtssatz

Ein Fernbleiben des Beamten vom Dienst ist dann eigenmächtig, wenn keine ausdrückliche oder stillschweigende Gestattung vorliegt (Hinweis E 23.1.1968, 1436/67).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1993:1992120197.X01

Im RIS seit

20.11.2000

Zuletzt aktualisiert am

21.11.2008
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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