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40/01 VerwaltungsverfahrenNorm
AVG §39 Abs2;Rechtssatz
Der Konkurs ist nicht in der taxativen Aufzählung jener Ereignisse enthalten, die zur Anwendbarkeit des § 3 Abs 3 StudFG führen. Allerdings enthebt dies die Behörde nicht von der Verpflichtung, im Einzelfall zu prüfen, ob nicht ein (anderer) Tatbestand nach § 3 Abs 3 StudFG in Betracht kommt.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1993:1989120190.X02Im RIS seit
20.11.2000