RS Vwgh 1993/6/23 89/12/0190

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Veröffentlicht am 23.06.1993
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Index

40/01 Verwaltungsverfahren
72/13 Studienförderung

Norm

AVG §39 Abs2;
StudFG 1983 §3 Abs3;

Rechtssatz

Der Konkurs ist nicht in der taxativen Aufzählung jener Ereignisse enthalten, die zur Anwendbarkeit des § 3 Abs 3 StudFG führen. Allerdings enthebt dies die Behörde nicht von der Verpflichtung, im Einzelfall zu prüfen, ob nicht ein (anderer) Tatbestand nach § 3 Abs 3 StudFG in Betracht kommt.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1993:1989120190.X02

Im RIS seit

20.11.2000
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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