RS Vwgh 1993/6/23 93/03/0030

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Veröffentlicht am 23.06.1993
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Index

90/01 Straßenverkehrsordnung

Norm

StVO 1960 §5 Abs4 litc;

Rechtssatz

Eine "Vorführung" iSd § 5 Abs 4 lit c StVO muß nicht unbedingt auch eine Ortsveränderung bedeuten (hier hat der Bf eingewendet, in Anbetracht der erlittenen Verletzungen sei es ihm unzumutbar gewesen, "dem erhebenden Polizeibeamten zum Amtsarzt zu folgen").

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1993:1993030030.X01

Im RIS seit

12.06.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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