RS Vwgh 1993/6/23 89/12/0200

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Veröffentlicht am 23.06.1993
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Index

20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)
64/03 Landeslehrer

Norm

ABGB §871;
LDG 1984 §58 Abs1;
LDG 1984 §58 Abs3;

Rechtssatz

Es ist gesetzwidrig, die Bewilligung des Karenzurlaubes vom Verzicht des Lehrers auf die Anwendung des § 58 Abs 3 LDG abhängig zu machen. Ein solcher Verzicht des Landeslehrers ist iSd § 871 ABGB unwirksam, wenn er durch eine Mitteilung der Behörde veranlasst wurde, die einen Irrtum über die Zulässigkeit eines solchen Junktims auslöste.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1993:1989120200.X05

Im RIS seit

11.07.2001

Zuletzt aktualisiert am

25.01.2012
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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