RS Vwgh 1993/6/29 AW 93/02/0027

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Veröffentlicht am 29.06.1993
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Index

L70705 Theater Veranstaltung Salzburg
L70715 Spielapparate Salzburg
10/07 Verwaltungsgerichtshof
40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

VeranstaltungsG Slbg 1987;
VStG §39 Abs6;
VwGG §30 Abs2;

Rechtssatz

Nichtstattgebung - Beschlagnahme eines Spielapparates samt Inhalt - Durch die Zuerkennung der aufschiebenden Wirkung der Beschwerde würde dem Bf vorläufig eine Rechtsstellung eingeräumt, die er vor Erlassung des angefochtenen Bescheides nicht besessen hat. Durch den angefochtenen Bescheid wurde die Berufung des Bf gegen einen erstinstanzlichen Bescheid, mit welchem eine Beschlagnahme angeordnet wurde, abgewiesen, wobei der Berufung im Grunde des § 39 Abs 6 VStG keine aufschiebende Wirkung zukam, sodaß dem erstinstanzlichen Bescheid noch vor Erlassung des Berufungsbescheides volle Rechtswirksamkeit zukam. Dem Antrag war daher gemäß § 30 Abs 2 VwGG nicht stattzugeben.

Schlagworte

Begriff der aufschiebenden Wirkung Entscheidung über den Anspruch

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1993:AW1993020027.A01

Im RIS seit

26.11.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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