RS Vwgh 1993/6/29 93/11/0084

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Veröffentlicht am 29.06.1993
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Index

90/02 Kraftfahrgesetz

Norm

KFG 1967 §66 Abs1;
KFG 1967 §66 Abs2 lite;
KFG 1967 §73 Abs1;

Rechtssatz

Steht auf Grund erwiesener bestimmter Tatsachen in Form von Alkoholdelikten fest, daß die betreffende Person verkehrsunzuverlässig ist, bedarf es zur Entziehung ihrer Lenkerberechtigung keiner Feststellung ihrer gesundheitlichen Nichteignung.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1993:1993110084.X03

Im RIS seit

12.06.2001

Zuletzt aktualisiert am

30.06.2009
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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