RS Vwgh 1993/6/29 93/11/0099

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Veröffentlicht am 29.06.1993
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Index

90/02 Kraftfahrgesetz

Norm

KDV 1967 §38 Abs1 litc;
KDV 1967 §38 Abs3;
KFG 1967 §67 Abs3;
KFG 1967 §73 Abs1;
KFG 1967 §75 Abs2;

Rechtssatz

Das - im Zuge einer gem § 38 Abs 1 lit c KDV durchgeführten Prüfungsfahrt - zweimalige "Übersehen" von Verkehrszeichen und wiederholte Verstöße gegen die Fahrregeln (bezüglich Vorrang, Überholen, Wahl der Fahrgeschwindigkeit) zeigten deutlich das Unvermögen des Bf, beim Lenken von Kraftfahrzeugen die Verkehrsvorschriften einzuhalten. Das Fehlen der fachlichen Befähigung zum Lenken von Kraftfahrzeugen erfordert im Interesse der Verkehrssicherheit zwingend die Entziehung der Lenkerberechtigung.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1993:1993110099.X01

Im RIS seit

12.06.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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