RS Vwgh 1993/6/30 93/02/0042

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Veröffentlicht am 30.06.1993
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Index

40/01 Verwaltungsverfahren
90/01 Straßenverkehrsordnung

Norm

AVG §45 Abs2;
StVO 1960 §89a Abs2;
StVO 1960 §89a Abs2a;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie VwGH E 1992/12/16 92/02/0322 2

Stammrechtssatz

Einem zur Wahrnehmung der Vorgänge des öffentlichen Straßenverkehrs bestellten und geschulten Organ ist es zuzubilligen, eine Behinderung von Verkehrsteilnehmern richtig zu beobachten (Hinweis E 23.9.1992, 90/03/0250).

Schlagworte

Besondere Rechtsgebiete StVO Beweismittel Zeugenbeweis Zeugenaussagen von Amtspersonen

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1993:1993020042.X02

Im RIS seit

11.07.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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