RS Vwgh 1993/7/1 93/09/0073

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Veröffentlicht am 01.07.1993
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Index

10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)
10/07 Verwaltungsgerichtshof

Norm

B-VG Art131 Abs1 Z1;
VwGG §33 Abs1;
VwGG §34 Abs1;
VwGG §56;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie VwGH B 1990/05/22 89/08/0143 1

Stammrechtssatz

Bei einer Bescheidbeschwerde gem Art 131 Abs 1 Z 1 B-VG ist unter einer " Klaglosstellung " nach § 33 Abs 1 und § 56 erster Satz VwGG nur eine solche zu verstehen, die durch eine formelle Aufhebung des beim Verwaltungsgerichtshof angefochtenen Bescheides durch die belangte Behörde oder die allenfalls in Betracht kommende Oberbehörde oder durch den Verfassungsgerichtshof eingetreten ist

(Hinweis B VS 9.4.1980, 1809/77, VwSlg 10092 A/1980).

Schlagworte

Einstellung des Verfahrens wegen Klaglosstellung gemäß VwGG §56 erster Satz

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1993:1993090073.X01

Im RIS seit

20.11.2000
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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