RS Vwgh 1993/7/1 92/09/0226

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Veröffentlicht am 01.07.1993
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63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz

Norm

BDG 1979 §81 Abs1 Z3 idF 1986/389;
BDG 1979 §84 Abs1 Z1 idF 1986/389;
BDG 1979 §85 Abs1;

Rechtssatz

Wenn dem Beamten (im Beschwerdefall) ua der Inhalt von Berufungsausführungen in einem laufenden Verwaltungsverfahren vorgehalten wird, so darf derartiges in dieser Form überhaupt nicht Gegenstand eines Leistungsfeststellungsverfahrens sein.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1993:1992090226.X10

Im RIS seit

11.07.2001

Zuletzt aktualisiert am

19.08.2010
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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